Am 15. Oktober 2019 treten die überarbeiteten Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien – JuSchRiL) in Kraft. Die KJM hat die Jugendschutzrichtlinien in der aktuell geltenden Fassung aus dem Jahr 2005 redaktionell und inhaltlich überarbeitet.
Als Auslegungsgrundsätze tragen sie in der Prüfpraxis zu einer einheitlichen Rechtsanwendung und länderübergreifenden Spruchpraxis bei. Die aktualisierten Jugendschutzrichtlinien sind auf der Webseite der KJM abrufbar.
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